AGBs


AGBs (allgemein)

§ 1. Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Handelt es dabei um eine Warenlieferung, wird diese in der Regel in dieser Frist zugesandt. Sollte die Frist widererwartend nicht eingehalten werden können, wird der Besteller benachrichtigt. Handelt es sich bei der Bestellung nicht um eine Warenlieferung, gelten gesonderte Bestimmungen und Fristen die in der Bestellung individuell festgelegt sind.

§ 2. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Fristen von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Bestellung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten (z.B. in Form von mit uns abgeschlossenen Wartungsverträgen) rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Friedberg. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand D-61169 Friedberg vereinbart.


AGBs (Portal-Hosting)

sommer-IT, Jürgen Sommer IT-Consulting, Südstrasse 15, 61169 Friedberg (in Folgenden Auftragnehmer genannt) stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Die AGB´s sind im Internet unter www.sommer-it.com jederzeit frei abrufbar und werden bei einer Beauftragung erneut zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt die AGB´s des Auftragnehmers im Rahmen einer jeden Bestellung an.

§ 1 Leistungsumfang, Entgelte

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus den zur Zeit der Bestellung in der Weboberfläche ausgeschriebenen Angeboten, so wie ggf. zusätzlich buchbaren Option. Im Falle einer individual Beauftragung erhält der Kunde ein gesondertes Angebot mit entsprechender Leistungsbeschreibung. Die aktuelle Preisliste und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dem Kunden bekannt und er erkennt sie hiermit ausdrücklich an.

(2) Die Nutzung des Internet-Service des Auftragnehmers erfolgt zu den jeweiligen gültigen Entgelten gemäß Kundeninformation. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung.

(3) Der Auftragnehmer behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden an seine beim Auftragnehmer hinterlegte Email-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Geht in dieser Frist kein Widerspruch zu, wird der Auftragnehmer die geänderten Entgelte der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben. Er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr.8.2).

(4) Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.

(5) Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Überweisung oder Internetzahlungen über Drittanbieter.

(6) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über
seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, seiner Zugangskennung und das zugehörige persönliche Passwort sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren, sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Besteht für den Kunden der Verdacht, dass Dritte unbefugt in den Besitz des Passwortes gelangt sein könnten, ist er verpflichtet, das betreffende Passwort zu ändern. Er stellt den Auftragnehmer von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

(8) Der Auftragnehmer beginnt mit den Leistungen des Internet-Service unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Zahlung.

(9) Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder einem länger als 2 Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(10) Ferner ist dnnExperten Verbund bei Zahlungsverzug berechtigt alle Zugänge des Kunden - ohne Ankündigung - kostenpflichtig zu sperren. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt erst nach Ausgleich aller ausstehenden Forderungen.

(13) Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (Domains) ändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene Domain, zum Ablauf des bereits bezahlten Zeitraumes zu.

(14) Gegen Forderungen von des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(15) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

(16) Bei im voraus bezahlten Entgelten besteht kein Rückforderungsrecht, wenn der Kunde vor Ablauf dieses bezahlten Zeitraumes kündigt.

(17) Handelt es sich bei der vereinbarten Dienstleistung um die Erstellung eines Software Produktes (z.B. eines DotNetNuke Moduls), behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das erstellte Werk auch anderen Kunden anzubieten, es sei denn, es ist eine exklusive Nutzung durch den Kunden vereinbart. In Fall der vereinbarten Exklusivnutzung erhält der Kunde nach Abschluss der Arbeit das Werk in Form einer Datei, in aller Regel in Form einer Internetüberspielung (Download). Es erfolgt grundsätzlich keine Auslieferung von Werken auf physischen Datenträgern (Disketten, CDs, o.ä.)

(18) Bei Dienstleistungsverträgen, die über die Vermietung von Speicherplatz und hinausgehen, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20% des im Angebot bezifferten Betrages fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, beauftragte Werke erst nach erfolgter Gutschrift der Anzahlung auszuliefern. Weiterhin kann der Auftragnehmer die vollständige Bezahlung eines Werkes vor der Auslieferung des beauftragten Werkes verlangen.


§ 2 Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten

(1) Die von vom Auftragnehmer im Rahmen des Internet-Services zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel DNN-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung einiger Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über den Auftragnehmer geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.

(2) Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 13. Der Auftragnehmer ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern des Auftragnehmers liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 13 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die zur Verfügung gestellten Programme im Rahmen des technisch Möglichen auf Virenfreiheit zu überprüfen.

(3) Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden so genannte Log-Files für die letzten vier Wochen gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt durch dem Auftragnehmer nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch den Auftragnehmer iist ausgeschlossen.


§ 3 Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).br />
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen des Internet-Services des Auftragnehmers nicht gestattet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzellfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere ASP-Komponenten und ASP.NET-Komponenten, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. Der Auftragnehmer behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Der Kunde kann gegenüber dem Auftragnehmer keine Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, hinsichtlich des Inhalts des gemieteten Servers geltend machen, es sei denn es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen vor (vgl. Nr. 13.1).

((4) Dem Kunden ist bekannt dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.


§ 4 Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen

(1) Der Auftragnehmer erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass der Auftragnehmer hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.

(2) Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als Deutsche "de" - Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung ausgehen, wenn der Internet-Service des Auftragnehmers unter dem, bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde und dieser im Internet aufrufbar ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung bei den entsprechenden Domain Vergabestellen.

(3) Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird der Auftragnehmer eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigt. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird der Auftragnehmer weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.

(4) Der Auftragnehmer betreut während der Dauer, des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter http://www.denic.de ). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind der Auftragnehmer und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.

(5) Der Auftragnehmer führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also "ADMIN-C") der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. Der Auftragnehmer wird, wie üblich, als "ZONE-C" eingetragen. Die Eintragungen "ADMIN-C" und "TECH-C" sind notwendige Angaben bei der DENIC. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z. B. über http://www.denic.de ) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

(6) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Übernahme der Domain durch ein anderes Denic Mitglied, wird der Auftragnehmer die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen (transit zur denic) freigeben. Das bedeutet: Der Kunde wir dann mit dieser/en Domains "denic Direkt" Kunde.
Diese Regelung gilt auch für den Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich mitgeteilt hat, dass er die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünscht.
Bei allen anderen Domain Endungen außer .de wird bei einer Kündigung des Vertrages und keiner Übernahme der Domain durch einen anderen Registrar die Domain seitens des Auftragnehmers nicht weiter bei den zuständigen Registrierungsstellen verlängert oder wahlweise gelöscht.

Sollte der Kunde bzw. sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird der Auftragnehmer hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden und keine sonstigen Zahlungsrückstände mehr bestehen; ansonsten steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Macht der Auftragnehmer das Zurückbehaltungsrecht geltend, kann sie dem Kunden eine Frist von 2 Wochen setzen, in der er die Zahlungsrückstände auszugleichen hat; nach erfolglosem Ablauf der Frist, ist sie berechtigt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen.

(7) Es besteht bei einzelnen Diensten die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses vom Auftragnehmer betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Der Auftragnehmer wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Ab dem zweiten Versuch werden hierfür Gebühren erhoben. Der Auftragnehmer kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber dem Auftragnehmer hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.

(8) Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.

((9) Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .net), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.


§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen

(1) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Internet -Service des Auftragnehmers produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt.

(2) Der Auftragnehmer überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des InterNic unter www.internic.net )Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, sofern Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

(3) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich der Auftragnehmer vor, den betreffenden Domainnamen bis zur rechtsverbindlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

(4) Sollte der Auftragnehmer aus in 3. und 5. beschriebenen Gründen einen Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber dem Auftragnehmer leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die der Auftragnehmer zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält den Auftragnehmer bezüglich der Ziffern 2. bis 5. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei. Der Kunde kann aus der Sperrung keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner  Erfüllungsgehilfen vor (vgl. Nr. 13.1)

((5) Linklisten und Toplisten gleich welcher Form (z.B. Bittorrent, Emule usw.) dürfen auf den gebuchten Web- / Server-Angeboten nicht betrieben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung werden diese Seiten sofort deaktiviert.

§ 6 Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen

(1) Soweit Daten an den Auftragnehmer - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server des Auftragnehmers werden gemäß Kundeninformationen regelmäßig und sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server des Auftragnehmers übertragen.

(2) Sofern in den vereinbarten Dienstleistungsverträgen Exklusivnutzung von Datenbank Instanzen vereinbart ist, erhält der Kunde Zugriff auf erstellt Datensicherungen, über die der Kunde frei verfügen kann.

(3) Diverse kundenspezifische Einstellungen des Internet-Services des Auftragnehmers werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet, ohne Gewähr durch den Auftragnehmer. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden vom Auftragnehmer bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

§ 7 Empfang und Versand von E-Mails

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im Internet-Service des Auftragnehmers E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

(2) Sollte dem Auftragnehmer bekannt werden, dass der Kunde E-Mails, unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemeiner anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet, verschickt, behält sich der Auftragnehmer vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets, sowie Massenemails an Adressanten, die den Adressanten nicht kennen ("Spam"). Sollte der Auftragnehmer aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber dem Auftragnehmer Leistungspflichtig.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.

(4) Für verloren gegangene E-Mails, bei denen das Verschulden nicht beim Auftragnehmer liegt, ist eine Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Vertragsbeginn und -Ende

(1) Spätestens mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum Internet-Service des Auftragnehmers entsteht zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der ersten Nutzung oder spätestens 10 Tage nach der Lieferung der Zugangsdaten. Dieser Tag, ungeachtet des Datums der Zahlung, stellt den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.

(2) Der Kunde und der Auftragnehmer können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. Ein Widerspruch im Sinne Ziffer 1.5 oder 16.3 gilt als ordentliche Kündigung.
Ist keine Kündigungsregelung individuell getroffen worden, gilt folgende Kündigungsfrist:
Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zum jeweiligen Monatsende kündigen.

(3) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen, muss aber binnen 3 Tagen schriftlich per Post oder Fax bestätigt werden.

(4) Der Auftragnehmer kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit zum Ende eines laufenden Monats wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

(5) Für den Internet-Service des Auftragnehmers, in dem gemäß Spezifikation der gesamte Datenverkehr enthalten ist, gilt folgende Zusatzregelung. Das Datentransfervolumen ist pro Monat beschränkt. Eine Nachberechnung des Datentransfers, der diese Grenze überschreitet, erfordert nach erheblicher oder dauerhafter Überschreitung gemäß den aktuellen Preisen des Auftragnehmers.

(6) Der Kunde kann auf Wunsch in ein anderes Angebot des Auftragnehmers mit einem Abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. Der Auftragnehmer kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls geltend machen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.

(7) Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang in ihrem Internet-Service sofort zu verwehren; hinterlegte Inhalte werden sofort gesperrt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen und Email-Nachrichten nach einer Frist von 2 Wochen seit Zugang der Kündigung zu löschen.


§ 9 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Vorbehaltlich der folgenden Regelungen stehen die Internet-Services des Auftragnehmers 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Der Auftragnehmer garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99,0% per annum. Der Auftragnehmer übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung des Auftragnehmers für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Nr. 13.1 ausgeschlossen.


§ 10 Technische Einschränkungen bei Internet-Präsenzen

(1) Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leistungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.


§ 11 Leistungsstörungen

(1) Gegenüber einem Kunden, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, haftet der Auftragnehmer für gelieferte Waren, indem sie nach eigenem Ermessen kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten 2 Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, haftet der Auftragnehmer für gelieferte Waren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Sofern sich aus diesen AGB´s nichts anderes ergibt, hat der Auftragnehmer Störungen des Zuganges zum Internet -Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat der Auftragnehmer die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, vom Auftragnehmer erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Stunden nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

((3) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der Ziffer 13. begrenzt.

§ 12 Technische Beratung

(1) Die technische Beratung per E-Mail und Telefondienste erfolgt in dem in der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.


§ 13 Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von seinen gesetzlichen Vertretern oder einem der Erfüllungsberechtigten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt des Weiteren nicht für zugesicherte Eigenschaften (Garantieerklärungen).

(2) Die Benutzung des Internet-Services des Auftragnehmers erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 13.1. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z. B. DNN-Module, ASP, ASP.NET), die sich über den Internet-Service des Auftragnehmers laden bzw. aktivieren lassen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmer oder der  Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 13.1 besteht.

(4) Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn eine Nichterreichbarkeit des Vertragsgegenstandes durch Dritte zu verantworten ist. Gleiches gilt, wenn bei einer Domainübertragung der alte Provider die Domain nicht herausgibt (sog. KK-NACK).


§ 14 Sonderregelungen für Wiederverkäufer von Internet-Präsenzen

(1) Der Auftragnehmer ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Internet-Service und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.

(2) Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt dem Auftragnehmer alle Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

(3) In allen Fällen, in denen der Kunde vom Auftragnehmer die Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines Endkunden verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die betreffende Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. Der Auftragnehmer kann die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt der Auftragnehmer auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so ist der Kunde verpflichtet den Auftragnehmer von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen den Auftragnehmer erhebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen der Auftragnehmer Änderungen einer Domain eines Endkunden bewirkt, zu denen der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden berechtigt ist (z. B. Löschung einer Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).

(4) Die Internet-Services des Auftragnehmers beinhalten Leistungen (zum Beispiel E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden können. Eine derartige Vermarktung von Komplettlösungen bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers..


§ 15 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. Die sich daraus ergebenden Fragen zu klären, dienen die folgenden Regelungen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

(2) Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an den Auftragnehmer zu Abrechnungszwecken übermittelt und auf den Systemen des Auftragnehmers gespeichert.

(3) Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme des Services (Teledienstes) anfallende zu dessen Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten zu. Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zu verstehen. Die Zustimmung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer ist ebenfalls berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung des Teledienstes zu nutzen und zu verarbeiten. Bestandsdaten sind solche Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses über die Nutzung des Teledienstes erforderlich sind. Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu jederzeit widerrufen.


§ 16 Sonstiges

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Dies sind im Regelfall die mit dem Auftragnehmer  im dnnExperten Verbund kooperierenden Unternehmen, die dem Internetauftritt des dnnExperten Verbundes entnommen werden können. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

(2) Die in den AGB´s erwähnten Mitteilungen des Auftragnehmers an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt der Auftragnehmer grundsätzlich an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden oder eine vereinbarte E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

(3) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden oder postalisch mitgeteilt. Hier ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben; er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr. 8.2).
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(4) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB´s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(5) Dem Auftragnehmer steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

(6) Der Kunde willigt ein, dass der Auftragnehmer anhand seiner personenbezogenen Daten Auskünfte von der SCHUFA und anderen Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Creditreform) einholen kann und im Fall nicht vertragsmäßiger Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug) Auskünfte dorthin, zur Wahrung berechtigter Interessen weitergibt.

(7) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Friedberg als vereinbart, diesbezüglich wird auf das Gerichtsstandprinzip ausdrücklich verzichtet. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(9) Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden, Lieferanten oder Dritten werden nicht anerkannt. Bei Auftragserteilung bzw. -annahme erlangen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsfähigkeit, auch wenn dieses auf Unterlagen anders lautend an- oder wiedergegeben wird.

(10) Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbeziehungen hinausgehen.

(11) Allen Preisauskünften liegen die Preise einsehbar unter www.dnn-experten.de zugrunde.


§ 17 Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz

(1) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an den Auftragnehmer widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken (z.B. Modulen für DotNetNuke). Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn der Auftragnehmer nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder bei gelieferter Software der Quellcode enthalten ist. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind, dieses gilt insbesondere bei bereits beantragten und auf den Endkunden registrierten Domainnamen.

(22) Das Widerrufsrecht entfällt für Dienstleistungen, die die 14-tägige, kostenfreie Testphase beinhalten.


§ 18 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: 31.03.2008